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Welche zulässige Gesamtmasse darf ein Sattelkraftfahrzeug (zweiachsige Zugmaschine, dreiachsiger Sattelanhänger, kein kombinierter Verkehr) höchstens haben?
40 t
38 t
44 t
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ein Sattelkraftfahrzeug mit einer zweiachsigen Zugmaschine und einem dreiachsigen Sattelanhänger darf in Deutschland grundsätzlich eine zulässige Gesamtmasse von höchstens 40 Tonnen haben. Diese Regelung dient zur Begrenzung der Verkehrsbelastung und zum Schutz der Straßeninfrastruktur. Kombinationen mit mehr als 40 Tonnen wären nur unter besonderen Bedingungen oder mit speziellen Genehmigungen erlaubt. Daher ist 40 Tonnen die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze für diese Fahrzeugkonstellation im normalen Straßenverkehr.
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