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Welche zulässige Gesamtmasse darf ein Sattelkraftfahrzeug (zweiachsige Zugmaschine, dreiachsiger Sattelanhänger, kein kombinierter Verkehr) höchstens haben?

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40 t

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38 t

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44 t

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Die maximale zulässige Gesamtmasse für ein Sattelkraftfahrzeug mit zweiachsiger Zugmaschine und dreiachsigem Sattelanhänger beträgt in Deutschland 40 Tonnen, wenn es sich nicht um kombinierten Verkehr handelt. Diese Begrenzung ist in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geregelt. 44 Tonnen sind nur beim kombinierten Verkehr zulässig; 38 Tonnen ist kein gesetzlich vorgesehener Wert. Deshalb ist 40 Tonnen die richtige Antwort. So kannst du dir merken: Zweiachsige Zugmaschine mit dreiachsigem Sattelanhänger – maximal 40 Tonnen, außer beim kombinierten Verkehr.

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